Arbeitslosengeld bald verkürzt

Kabinett beschließt Gesetzentwurf zur Beschränkung des Arbeitslosengeldes und Steueramnestie für Kapitalflüchtlinge. Entscheidung zum Programm für Langzeitarbeitslose wird vertagt. CDU/CSU stellt eigenen Entwurf zum Arbeitsrecht vor

BERLIN dpa/taz ■ Wer gestern die Sitzung des Bundeskabinetts verfolgte, musste glauben, in einem neoliberalen Disneyland angekommen zu sein: Das Kabinett beschloss, die Bezugsdauer von Arbeitslosengeld zu verkürzen, den Kündigungsschutz zu lockern und eine Amnestie für Kapitalflüchtlinge einzuführen. Der Kabinettsbeschluss über ein Sonderprogramm für Langzeitarbeitslose wurde jedoch vertagt, weil die Finanzierung ungeklärt ist.

Mit dem neuen Gesetz zum Arbeitslosengeld wolle man verhindern, dass immer mehr ältere Arbeitnehmer in die Frühverrentung abgeschoben werden, erklärte Bundeswirtschaftsminister Wolfgang Clement (SPD). Mit dem Gesetz soll die Bezugsdauer von Arbeitslosengeld auf generell 12 Monate befristet werden, für über 55-Jährige gelten 18 Monate. Derzeit wird bis zu 32 Monate lang Arbeitslosengeld bezahlt. Eine Übergangsfrist wird dafür sorgen, dass die Verkürzung des Arbeitslosengeldbezugs voraussichtlich aber erst Anfang 2006 wirksam wird.

Das Gesetz zum Arbeitslosengeld ist nicht zustimmungspflichtig im Bundesrat, es kann also auch ohne Mitwirken der CDU/CSU verabschiedet werden. Das gilt auch für die Neuregelungen zum Kündigungsschutz, die das Kabinett gestern ebenfalls beschloss. Damit sollen Kleinbetriebe mit bis zu fünf Beschäftigten künftig weitere Arbeitskräfte befristet einstellen können, ohne dass damit die Belegschaft unter den vollen Kündigungsschutz fällt. Bei Entlassungen soll die Sozialauswahl auf Dauer der Betriebszugehörigkeit, auf Lebensalter und die Unterhaltspflichten der Betroffenen konzentriert werden. Für die „Leistungsträger“ soll es Ausnahmen geben.

Das Kabinett beschloss gestern auch den Gesetzentwurf zur Förderung der Steuerehrlichkeit, der eine Amnestie für Steuerhinterziehungen vorsieht. Damit sollen zwischen 10 und 20 Milliarden Euro an privatem Kapital aus dem Ausland zurückgeholt werden. Reuige Steuersünder können dabei ihre am Fiskus vorbeigeschleusten Einnahmen mit einem pauschalen Satz von 25 Prozent nachträglich versteuern.

Die CDU/CSU-Fraktion stellte gestern ein eigenes Konzept zur Reform des Arbeitsrechts vor. Nach dem Willen der Unionsfraktion sollen Firmen künftig Vereinbarungen mit der Belegschaft treffen, in denen die Arbeitnehmer zum Erhalt von Arbeitsplätzen auf Teile des Tariflohns verzichten. Das Konzept wurde vom Deutschen Gewerkschaftsbund scharf kritisiert. BD