: Konsulat-Stürmer bleiben in Berlin
BERLIN ap ■ Fünf Jahre nach der Erstürmung der Konsulate von Griechenland und Israel in Berlin haben die beteiligten türkischen Kurden und PKK-Sympathisanten Abschiebungsschutz erhalten. Das Verwaltungsgericht Berlin entschied in seinem gestrigen Urteil, den Tätern drohe in der Heimat Folter und Misshandlung. Die Sympathisanten der in Deutschland verbotenen PKK würden wegen separatistischer Ziele von türkischen Sicherheitskräften als Regimegegner angesehen. Als entscheidend bewerteten die Richter die Abbildung von zwei kurdischen Demonstranten in Zeitungen und im Fernsehen, die ihre Identifizierung durch türkische Sicherheitsbehörden ermöglichten. Die Abbildungen ließen sie auch „als Aktivisten beziehungsweise Rädelsführer in vorderster Reihe erscheinen, die besonders aktiv für die Interessen und Ziele der PKK einträten“, hieß es.