: Union: Zu viel Koalition im Ausschuss
CDU/CSU wirft Rot-Grün Willkür bei Besetzung des Vermittlungsausschusses vor. Karlsruhe soll über Klage entscheiden. SPD rechtfertigt Aufgabe alter Zählweisen
KARLSRUHE dpa ■ Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat der Regierungskoalition Willkür bei der Besetzung des Vermittlungsausschusses nach der Bundestagswahl 2002 vorgeworfen. Bei einer Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts über eine Organklage der Union sagte der CDU-MdB Ronald Pofalla gestern, Rot-Grün habe sich 2002 – unter Abweichung von den bisher üblichen Zählverfahren – eine Mehrheit auf der Bundestagsbank des Gremiums gesichert. Es besteht aus 32 Vertretern von Bundestag und Bundesrat. Dies verletze den Grundsatz, die Fraktionsstärke spiegelbildlich in den Ausschüssen abzubilden, sagte Pofalla. Eine Entscheidung des Karlsruher Gerichts wird erst in einigen Monaten erwartet.
Wegen des knappen Wahlausgangs – 251 SPD- gegen 248 CDU/CSU-Mandate – hätten alle drei seit mehr als 50 Jahren angewandten Zählverfahren bei der Ausschussbesetzung zu einem Patt geführt. SPD und CDU hätten je sieben, Grüne und FDP je einen Vertreter entsenden dürfen. Mit einem „Korrekturfaktor“ hatte die Koalitionsmehrheit im Bundestag der SPD acht und der Union sechs Plätze zugestanden.
Laut Bachmaier war dies nötig, um die Parlamentsmehrheit auch im Ausschuss abzubilden. Bei der Kompromisssuche im Vermittlungsausschuss – die bei Blockaden im Gesetzgebungsverfahren zum Tragen kommt – sei von entscheidender Bedeutung, wer die Mehrheit in dem Gremium habe. Der Bevollmächtigte des Bundestags, Joachim Wieland, hob hervor, dass das Bundesverfassungsgericht dem Parlament einen großen politischen Gestaltungsspielraum bei der Festlegung seiner Geschäftsordnung einräume. Dieser Spielraum sei nur bei rechtsmissbräuchlicher Anwendung überschritten.