: Maßnahme zur Absicherung
Vor zwei Jahren streikten die BauarbeiterInnen bundesweit vor allem zugunsten der so genannten Soka-Bau. Im Tarifgefüge des seit Jahren kaum beachteten Baugewerbe gibt es etwas Einzigartiges – im Gegensatz zu anderen Branchen. Die tarifliche Sozialkasse Bauwirtschaft (Soka-Bau) ist eine zentrale Institution zur Absicherung der Beschäftigten im Bauhauptgewerbe. In sie sollen laut Tarifvertrag alle wichtige Sozialleistungen eingezahlt werden. Vom Urlaubsgeld bis hin zur Altersversorgung. Wird ein Bauarbeiter erwerbsunfähig, zahlt ihm die Soka-Bau eine Zusatzrente. Sie ist aber auch beschäftigungswirksam tätig. So zahlen alle Unternehmen in die Kasse eine Ausbildungsplatzabgabe. Wer ausbildet, bekommt daraus Zuschüsse.
Der Bundestag in Berlin hat sich gestern mit dem Thema Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung befasst. Danach soll die gewerbliche Schwarzarbeit auf dem Bau eingedämmt werden, indem Unternehmer bei allen Leistungen im Zusammenhang mit Gebäuden und Grundstücken verpflichtet werden, eine Rechnung auszustellen. Die Rechnung muss von den Unternehmen zehn Jahre lang aufbewahrt werden. Wenn es zu Arbeitsunfällen von illegal Beschäftigten kommt, so kann die Berufsgenossenschaft künftig die Unternehmen für die Kosten regresspflichtig machen. TAZ