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Archiv-Artikel

Rechtskräftig im Knast

Bundesgerichtshof bestätigt Urteil wegen Kindesmissbrauchs gegen Verbraucherschützer

Der Gründer des Bundes der Versicherten (BdV) muss wegen Kindesmissbrauchs für fünf Jahre ins Gefängnis. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe (BGH) verwarf die Revision des Mannes. Damit ist das Urteil gegen den 65-Jährigen rechtskräftig.

Das Landgericht Itzehoe hatte den prominenten Verbraucherschützer im September letzten Jahres schuldig gesprochen, sich mehrfach an der Tochter seiner Freundin vergangen zu haben. Tatort war unter anderem das Büro des gemeinnützigen Vereins in Henstedt-Ulzburg. Der Mann hatte seine Verbrechen auf Video dokumentiert.

Der Verbraucherschützer hatte im Herbst 1988 mit seiner damaligen Sekretärin und Mutter seines späteren Opfers ein Verhältnis begonnen. Die 49-Jährige hatte sich gemeinsam mit ihm an dem Kind vergangen. Sie war dafür zu 18 Monaten auf Bewährung verurteilt worden.

Der Mann hatte 1982 den BdV gegründet und war in den vergangenen Jahren wegen seiner heftigen Kritik an der Versicherungsbranche bundesweit bekannt geworden. LNO