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Archiv-Artikel

Ver.di will den Stellenpool vereiteln

Dienstleistungsgewerkschaft: Der Stellenpool im öffentlichen Dienst verstößt gegen Arbeitsrecht und Verfassung. Die Gewerkschaft kündigt deshalb Unterstützung für Klagen gegen das Senatsvorhaben an. Einführung nicht vor Herbst

Der vom rot-roten Senat geplante zentrale Stellenpool für überzählige Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes könnte ein Fall für die Justiz werden. Die Dienstleistungsgewerkschaft Ver.di droht mit einer Klagewelle gegen die Neuregelung, die nach einem von ihr in Auftrag gegebenen Gutachten arbeits-, dienst- und verfassungsrechtliche Grundsätze verletzt. Die Einschätzung deckt sich mit Bedenken in den Koalitionsfraktionen SPD und PDS, die den von der Landesregierung bereits beschlossenen Gesetzentwurf nochmals überarbeiten wollen. Damit kann die neue Behörde statt Anfang Juli voraussichtlich erst im Herbst ihre Arbeit aufnehmen.

Nach den Vorstellungen des Senats sollen mit dem Stellenpool Beschäftigte, deren Aufgaben weggefallen sind, zentral erfasst, qualifiziert und schneller in andere Bereiche vermittelt werden. Finanzsenator Thilo Sarrazin (SPD) erhofft sich davon Kostensenkungen in dreistelliger Millionenhöhe. Bisher blieben die Mitarbeiter solange an ihren Arbeitsplätzen, bis eine neue Stelle gefunden wurde. Kündigungen sind bis Ende 2004 ausgeschlossen.

Die Neuregelung werde für das Land Berlin teuer, warnte Ver.di-Landeschefin Susanne Stumpenhusen gestern bei der Vorstellung des Rechtsgutachtens. Die Betroffenen könnten bei ihren Klagen auf die Unterstützung der Gewerkschaft zählen. Statt an dem umstrittenen Gesetzentwurf festzuhalten, sollte der Senat gemeinsam mit Ver.di nach einvernehmlichen Lösungen suchen.

Der Autor des Gutachtens, Wolfgang Daniels, stellt dem Senat mit Blick auf den Gesetzentwurf ein verheerendes Zeugnis aus. Er habe „selten ein handwerklich und arbeitsrechtlich so miserables Werk“ begutachtet, sagte er. Nach Darstellung des Arbeitsrechtlers verstößt die Vorlage gegen Vorschriften, wonach Beschäftigte des öffentlichen Dienstes nur unter bestimmten Bedingungen zwangsversetzt werden dürfen. Dazu gehörten eine Einzelfallprüfung, die Zustimmung der Personalräte und die Beteiligung von Frauenvertretungen. Andernfalls würden den Personalüberhangkräften im Vergleich zu anderen Beschäftigten wesentliche Schutzrechte vorenthalten, kritisierte Daniels. Er sieht deshalb den Gleichbehandlungsgrundsatz verletzt und hält den Gesetzentwurf für verfassungswidrig.

DDP