: Urteil: Praktikum war Ausbeutung
KIEL ap ■ Einem als Praktikant ausgebeuteten jungen Mann ist vom Kieler Arbeitsgericht eine Lohnnachzahlung von gut 10.000 Euro zugesprochen worden. Da zwischen ihm und einem Altenheim ein Arbeitsverhältnis bestand, war die vereinbarte Bezahlung von 200 Euro pro Monat sittenwidrig und stellte unzulässigen Lohnwucher dar, so das Gericht. Es begründete sein Urteil damit, dass ein Praktikant vorübergehend in einem Betrieb arbeite, um die zur Vorbereitung auf einen Beruf notwendigen praktischen Kenntnisse zu lernen. Überwiege bei einem Praktikum die Arbeitsleistung gegenüber der Ausbildung, so sei er als Arbeitnehmer zu bezahlen. Auch stellte das Gericht ein Missverhältnis fest zwischen der Dauer der Ausbildung zum Altenpflegehelfer und dem angeblichen Praktikum. Der Mann hatte nach Ende eines Jahres als Praktikant keinen Ausbildungsvertrag bekommen.