: Pleite als Reinkarnationsschema
Der Trägerverein der Düsseldorfer Rudolf-Steiner-Schule soll eine Betreiberin eines Bioladens auf dem Schulgelände in die Pleite getrieben haben. Seit drei Jahren laufen Gerichtsverfahren
VON ELMAR KOK
Monika Rakel will Geld von einer pädagogischen Einrichtung zurück. Sie ist der Meinung, der Trägerverein der Rudolf-Steiner-Schule in Düsseldorf schuldet ihr insgesamt rund 65.000 Euro. Deshalb prozessiert sie vor dem Landgericht Düsseldorf gegen die Träger der Einrichtung, die ihre Enkelin erzogen hat.
Cindy Rakel, Mutter der Schülerin, gefällt die Waldorf-Pädagogik ganz gut, sagt sie. „Engagierte Lehrer, die handwerkliche Förderung, viel Musik, das ist alles sehr nett.“ Nur dass der Bioladen, den sie auf dem Gelände der Schule leitete, nur Verluste einbrachte, macht Rakel bis heute zu schaffen. Schuld sei der Trägerverein der Schule. Rakel eröffnete mit der Altersvorsorge ihrer Mutter in den Räumen der Schule einen Bioladen, in dem auch die Erzeugnisse des Schulgartens verkauft werden sollten. Weil sie mit dem Laden, den sie im Jahr 1998 auf dem Gelände der Schule eröffnete, innerhalb des Jahres 2000, 35.000 Mark Verlust machte, wollte sie das Sortiment minimieren. Die Verantwortlichen des Vereins hätten für das neue Konzept jedoch kein Verständnis gehabt und ihr geraten, nach dem alten Muster weiter zu wirtschaften. „Ich sollte die Verluste sportlich sehen“, sagt Rakel. Die Verluste ließen sich bestimmt durch ein bisschen guten Willen ausgleichen, sei ihr gesagt worden. „Wenn sie ihren Laden lieben, dann kommen die Leute auch“, hätten die Pädagogen gesagt. Zudem sei es aufgrund ihres Reinkarnationsgefüges eben so, dass der Laden Verluste mache. Nach der Weltsicht Rudolf Steiners durchläuft der Mensch verschiedene Wiedergeburten, bis er im rein Geistigen aufgeht. „Wenn ich mir von einem Inder Geld leihe, dann sage ich dem doch auch nicht, er bekommt es nicht zurück, wegen seines Reinkarnationsgefüges“, empört sich Rakel.
Der Trägerverein, der auch das Schulgebäude an die Schule vermietet, darf zudem Räumlichkeiten nicht unentgeltlich für Ladenflächen zur Verfügung stellen, da er sonst nicht mehr als gemeinnützig gilt. Daher wurde nach Angaben von Rakel ein Scheinmietvertrag aufgesetzt, der von den Ladenbetreibern nicht unterschrieben wurde und dem Schutz der Vereinstätigkeit dienen sollte. Erst als vom Verein die Schlösser des Bioladens gewechselt wurden, sei sie mit Nachforderungen konfrontiert worden, berichtet Rakel. Zum Konzept des Vereins gehört, dass in den Läden ehrenamtlich gearbeitet werde. Angeblich seien die Bediensteten schwarz entlohnt worden. „Die Verantwortlichen des Trägervereins waren einfach total blauäugig“, sagt Rakel.
Der neue Vorsitzende des Trägervereins will sich zum laufenden Gerichtsverfahren nicht äußern. „Warum berichten sie nicht über etwas Schönes, wie beispielsweise das Theater der Klänge, das bei uns stattgefunden hat?“, fragt Wolfgang Winkler. „Berichten sie doch über Dinge, die spannender und wesentlicher sind“, sagt er. Dass er sich nicht äußern will, sei ganz normal, sagt Winkler, „wir haben da unsere Erfahrungen“.
Das mag mit einem anderen Verfahren zu tun haben. Nach Angaben Rakels findet im Juni ein Verfahren wegen Falschaussage gegen vier Mitglieder des Vorstands statt. Sie sollen im Verfahren um die angeblich ausstehenden Mieteinnahmen gelogen haben.