studiengebühren : Eine letzte Gnadenfrist
Morgen läuft für 6.500 Langzeitstudierende die Anhörungsfrist ab, innerhalb derer sie sich von der Gebühr befreien lassen können. Golnar Sepehrnia von der Streikzentrale der Studierenden weist nun darauf hin, dass diese Frist ebenfalls bis morgen „auf begründeten Antrag hin“ verlängert werden kann. Dies sei Vertretern der Streikzentrale bei einem Besuch in der Studienberatung der Universität zugesichert worden.
„Die Frist kann nicht verlängert werden, der Anhörungsbogen muss bis zum 14. Mai eingereicht werden“, erklärt dagegen Uni-Sprecher Peter Wiegand. Es sei aber sehr wohl möglich, auf dem Bogen lediglich die Befreiungsgründe anzukreuzen und die Nachweise und Dokumente noch bis zum 28. Mai nachzureichen.
Wie berichtet, müssen an der Universität Hamburg seit dem 1. April alle Langzeitstudierenden 500 Euro Gebühren pro Semester zahlen. Laut Wiegand haben sich bis gestern 2.000 Studierende deshalb exmatrikuliert. 840 Studierende wurden bereits von der Gebühr befreit. Offen bleibt also das Los von 3.660 Studierenden. Sie erhielten vor drei Wochen den Anhörungsbogen mit der Aufforderung, bis zum 14. Mai mögliche Befreiungsgründe geltend zu machen. Dazu zählen „studienzeitverlängernde Mängel der Studienorganisation“ oder eine „wirtschaftliche Notlage“ kurz vor der Prüfung. Doch laut Sepehrnia ist die Drei-Wochen-Frist zu kurz, um Dokumente für Ereignisse beizubringen, die Jahre zurückliegen
Gleichzeitig gingen gestern die Proteste an der Universität für Wirtschaft und Politik (HWP) gegen ihre Abwicklung weiter. Studierende besetzten spontan die Dekanate der Sozial- und Wirtschaftswissenschaften, um mit den Dekanen zu diskutieren. kaj