: das neue asylrecht
Der aktuelle Stand
Am 1. Juli 1993, morgen vor zehn Jahren, trat das neue Asylrecht in Kraft. Regierung (CDU, CSU und FDP) und SPD änderten die Verfassung und schränkten das in Artikel 16 des Grundgesetzes garantierte Asylrecht ein. Die Asylbewerberzahlen hatten 1992 den Höchstwert von 438.191 erreicht.
2002 gab es nur noch 71.127 Erstanträge. 1,83 Prozent davon wurden anerkannt. Heißt: Es ist extrem unwahrscheinlich, Asylrecht zu bekommen.
Grund: Der neue Artikel 16a gewährt dem politisch Verfolgten zwar das Asylrecht; aber nicht, wenn er aus einem EU-Land, einem „sicheren“ Drittstaat oder Herkunftsland an die Grenze kommt. Deutschland ist qua Definition nur von sicheren Staaten umgeben.