: Die Preise sind nicht ausgezeichnet
Die Verbraucherzentrale vermisst Preisschilder in Bremer Geschäften. Unternehmen fühlen sich schlecht informiert
Wer Kunden mit Schaufensterwerbung lockt, muss auch angeben, was die ausgestellten Produkte kosten. Doch viele Geschäfte in Bremen halten sich nicht an diese gesetzliche Vorgabe, wie gestern die Verbraucherzentrale Bremen kritisierte.
In den vergangenen Monaten hatten die Verbraucherschützer Läden in Walle, in der Innenstadt und im Viertel überprüft. Eine Aufgabe, der eigentlich die Gewerbeaufsicht nachkommen müsste, sagte die Geschäftsführerin der Zentrale, Irmgard Czarnecki, die der Behörde in dieser Hinsicht einen „laxen Umgang“ vorwarf. Es ginge schließlich nicht um „exotische Rechtsvorschriften“, sondern um grundsätzliche Rechte der Verbraucher.
Das Ergebnis der Stichprobe ihrer Organisation: Von 400 Geschäften hatten 99 weniger als die Hälfte ihrer ausgestellten Waren mit Preisen versehen und wurden deshalb von den Verbraucherschützern abgemahnt. 41 Unternehmen hätten sich daraufhin bereit erklärt, ihre Waren zukünftig ordnungsgemäß auszuzeichnen, sagte Czarnecki. Vor allem in Walle seien aber viele LadenbesitzerInnen uneinsichtig oder hätten gar nicht reagiert. Czarnecki bemängelte außerdem, dass an vielen Geschäften die Angaben zu InhaberInnen und Anschrift fehlten, die KäuferInnen also nicht wüssten, mit wem sie es zu tun haben und an wen sie Reklamationen richten können. „Den Verbrauchern wird unmöglich gemacht, ihre Rechte durchzusetzen.“ Besonders problematisch seien Telefon- und Mobilfunkanbieter. „Der Kunde kann die Preise kaum durchschauen.“
Norbert Caesar, Vorsitzender des Bremer Einzelhandelsverbands, kritisierte das Vorgehen der Verbraucherzentrale. Diese hätte zunächst das Gespräch mit seinem Verband suchen sollen, anstatt den Einzelhandel mit einer „Abmahnungswelle“ zu überziehen, sagte Caesar. Natürlich habe der Kunde das Recht korrekt informiert zu werden, aber viele Einzelhändler seien mit den „bürokratischen Feinheiten“ überfordert und hätten jetzt zum ersten Mal von dem Gesetz gehört. Er sicherte zu, die Bremer Geschäfte bis Ende Januar zu informieren.
Czarnecki kündigte dennoch Unterlassungsklagen an. In einem Fall hat sie dies bereits getan. Das Modekaufhaus KULT hatte die Abmahnung zurückgewiesen. In einem Schreiben erklärte die Seven Görgens GmbH mit Sitz in Köln, es würde immer wie „vorgeschrieben ausgezeichnet“. Die Beweisfotos der Verbraucherschützer seien entstanden, als die Schaufenster gerade umdekoriert wurden. STH