richtigstellung
: Bundesprüfstelle kann nicht verbieten

An dieser Stelle berichtete Roland Seim in der gestrigen Ausgabe (18. Mai 2004) über den Geburtstag der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM). In diesem Zusammenhang wurde erwähnt, dass die Prüfstelle das Totalverbot für Filme wie „Braindead“, „Tanz der Teufel“, „Texas Chainsaw Massacre“ selbst ausgesprochen hat. Tatsächlich ist die Prüfstelle dazu jedoch nicht befugt. Sie kann Filme lediglich indizieren, da sie für Jugendschutz, aber nicht für Erwachsenenschutz und somit auch Totalverbote zuständig ist. Das ist Sache der Gerichte. Wir bedauern diesen Irrtum. Irrtümer sind künftig verboten.