Keine wiederholte Gefahr

Hamburger Busfahrer soll sich 52-mal an seiner Tochter und einem anderen Mädchen sexuell vergangen haben

Günther W. spricht aus, was viele Prozessbeobachter denken: „Ich verstehe nicht, dass mein Schwiegersohn noch auf freiem Fuß ist, dass keine Wiederholungsgefahr erkannt wird.“ Auch die Anklage lässt durchblicken, dass der ermittelnde Staatsanwalt sich für die Inhaftierung von Carsten Sch. eingesetzt hatte, beim Haftrichter aber abgeblitzt war. So wird der 34-jährige Hamburger Busfahrer, der seinen Beruf weiter ausübt, beim gestrigen Auftakt des Prozesses vor dem Hamburger Landgericht nicht aus der Untersuchungshaft vorgeführt.

52-mal soll sich der Angeklagte zwischen 1997 und 2002 an seiner eigenen, heute neunjährigen Tochter und einem weiteren, inzwischen 13-jährigen Mädchen sexuell vergangen haben. Beide Mädchen treten als Nebenklägerinnen in dem Verfahren auf. Die angeklagten Übergriffe sollen zumeist in der Wohnung in Steilshoop, die Sch. damals mit seiner Ehefrau und seinen Kindern bewohnt hat, stattgefunden haben.

In der Mehrzahl der ihm vorgeworfenen Fälle soll der 34-Jährige das ältere, seiner Frau zur Betreuung in Obhut gegebene Mädchen aus der Nachbarschaft, entkleidet, mit Hand und Zunge am Geschlecht berührt und mehrfach auch zum Geschlechtsverkehr gezwungen haben. Später verging er sich dann laut Anklageschrift auch an seiner Tochter, die seitdem, so berichtet der Schwiegervater, „schwer verhaltensgestört und kaum ansprechbar sei“.

Da die Veröffentlichung der genaueren Tatumstände die „schutzwürdigen Interessen“ vor allem der Opfer verletzen würden, schloss das Gericht die Öffentlichkeit gestern von der Hauptverhandlung aus. Der Prozess ist vorläufig bis zum 14. Juni terminiert, dann soll das Urteil gesprochen werden. Ein weiteres Verfahren kommt dann möglicherweise noch auf Sch. zu. „Es besteht der Verdacht“, so berichtet der Schwiegervater des Angeklagten, „dass er sich auch an seinem heute viereinhalbjährigen Sohn vergangen hat“. mac