: Binnenmarkt unvollendet
Studie: Unvollständiger Binnenmarkt für Fonds bürdet Anlegern unnötige Kosten auf
„Der europäische Markt für Investmentfonds ist immer noch weit von einem echten Binnenmarkt entfernt.“ Steuerliche und rechtliche Hürden bürdeten den Anlegern deutlich höhere Kosten auf, als sie etwa Anleger am amerikanischen Markt zu tragen hätten. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie, die das Mannheimer Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) im Auftrag des britischen Fondsverbands Investment Management Association erstellt hat.
Zwar habe es, so das ZEW, in den vergangenen Jahren „Integrationsfortschritte am europäischen Markt gegeben“. Immer noch übersteige aber in kaum einem europäischen Land der Marktanteil ausländischer Fondsanbieter 20 Prozent. Die Folge sei, dass „europäische Fonds im Vergleich zu den USA im Durchschnitt über erheblich geringere Volumina verfügen und der Anleger daher mit höheren Durchschnittskosten belastet“ werde. Die unnötigen Zusatzkosten, die Anleger in europäischen Fonds zu tragen hätten, werden von der ZEW-Studie mit rund fünf Milliarden Euro jährlich beziffert. Ein Betrag, der den Anlegern entgehe.
Ganz oben auf der Liste der Hindernisse, die einer stärkeren Integration des europäischen Markts für Investmentfonds entgegenstünden, stehe die Besteuerung: „Viele EU-Staaten praktizieren Steuerdiskriminierung gegenüber ausländischen Finanzdienstleistungen.“ Investmentfonds von inländischen Anbietern werden laut ZEW „oftmals weniger stark besteuert als die von ausländischen Anbietern“. Aber auch andere rechtliche Rahmenbedingungen stünden im Widerspruch zu den Prinzipien eines Binnenmarkts, heißt es in einer ZEW-Mitteilung. So sei es Anbietern von Fonds kaum möglich, Fondsprodukte grenzüberschreitend zu fusionieren. „Genau dies wäre aber aus Sicht der Anleger wünschenswert, um die Managementkosten zu senken.“
Als „weiteren Anachronismus“ nennt die Untersuchung die „Registrierungspflicht“: Selbst dann, wenn ein Fonds bereits in einem EU-Mitgliedsland zum Vertrieb zugelassen ist, muss er immer erst noch in den anderen EU-Staaten registriert werden, bevor er dort verkauft werden darf. Das Verfahren, so die Kritik, „ist mit Kosten und Zeitverlusten verbunden und nicht mit dem Binnenmarktprinzip der gegenseitigen Anerkennung vereinbar“.
Nach den Erkenntnissen der ZEW-Studie seien nun die Europäische Kommission, die Mitgliedstaaten und die Finanzdienstleistungsbranche selbst gefordert. Die Kommission müsse ihre Rolle als „Hüterin der Verträge“ ausfüllen und Diskriminierungen vor den Europäischen Gerichtshof bringen. Die Mitgliedstaaten seien in der Pflicht, auch das Gebiet der Investmentfonds „konsequent in Einklang mit den Prinzipien des Binnenmarkts zu bringen“. Die Branche selbst sollte mit einheitlichen Standards für Performance- und Kostenstatistiken für mehr Transparenz sorgen. Fortschritte in Richtung Wettbewerb und Effizienz im Fonds-Markt könnten auch einen Beitrag zur Lösung des europäischen Rentenproblems leisten. TAZ
Die Studie im Internet: www.zew.de