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Archiv-Artikel

Eckhoff – Milli Görüs 0:4

Ein kurzer Prozess fand gestern vor dem Hamburger Landgericht statt: Die Anwälte von Bremens CDU-Politiker Jens Eckhoff hatten nichts Neues vorzutragen im Rechtsstreit mit Milli Görüs. Das Urteil folgt

Von kawe

Bremen taz ■ Es war ein kurzer Prozess gestern vor dem Hamburger Landgericht: Der Anwalt des Bremer CDU-Politikers Jens Eckhoff hatte offenbar nichts Neues vorzutragen – und so wird der Bausenator aller Voraussicht nach am 18. Juni, wenn die Richter ihre Entscheidung verkünden, die vierte juristische Ohrfeige in Folge kassieren.

Es geht bei dem langwierigen Rechtsstreit um eine Pressemitteilung, die Eckhoff als Fraktionsvorsitzender im Dezember 2002 verantwortet hat. Er wollte Bürgermeister Henning Scherf (SPD) Naivität im Umgang mit Vertretern der türkischen Organisation Milli Görüs vorwerfen und stützte sich auf eine alte Broschüre des Bayerischen Verfassungsschutzes, der er ein anonymes Zitat zum Nachweis der Verfassungsfeindlichkeit von Milli Görüs entnahm: „Der Feind Nummer eins sind die Christen ...“ Gerichte mussten nun klären, ob der Satz gefallen ist und wer das wann gesagt haben soll. „Die Wahrheit des Zitats hat der Antragsteller nicht glaubhaft gemacht“, formulierte das Hanseatische Oberlandesgericht im Oktober 2003 im Rechtstreit um eine Einstweilige Verfügung von Milli Görüs.

Eckhoff sollte versichern, dass er das Zitat nicht erneut verwendet, um mehr ging es nie. Aber bis heute weigert er sich, obwohl die Richter in dem bisherigen Rechtstreit ausdrücklich „prozessual von der Unwahrheit der Äußerung“ ausgingen. Die Anwälte von Eckhoff – anfangs war dies Parteifreund Thomas Röwekamp, heute Innensenator – hatten Eckhoff dahingehend beraten, dass er den Wahrheitsgehalt nicht prüfen müsse, wenn er aus einer Broschüre des Verfassungsschutzes zitiere. In mehreren Instanzen haben Hamburger Richter der früheren Kanzlei von Röwekamp bescheinigt, dass dieser Rat nicht gut war: Eckhoff habe sich das Zitat in seiner Argumentation zu eigen gemacht. Zudem habe Eckhoff den Eindruck erweckt, es handele sich um ein aktuelles Zitat – nach Auskunft des Verfassungsschutzes aber stammt es aus dem Jahr 1989. Schon deshalb müsse es sich die Islamische Gemeinschaft Milli Görüs, die vor 13 Jahren noch nicht bestand, nicht gefallen lassen, mit diesen Satz charakterisiert zu werden.

Eckhoff wollte mit dem alten Zitat den Eindruck erwecken, Milli Görüs vertrete verfassungsfeindliche, antichristliche Tendenzen. Doch nicht einmal der hiesige Verfassungsschutz sieht in der Bremer Arbeit von Milli Görüs irgendwelche Hinweise dafür. Eckhoff, damals Mitglied der Parlamentarischen Kontrollkommission des Verfassungsschutzes, musste aus diesem Grunde auf eine alte Broschüre aus Bayern zurückgreifen.

In einem Vermittlungsgespräch, das Scherf-Mitarbeiter Helmut Hafner aus dem Rathaus moderiert hat, zeigte sich Eckhoff unwillig, den Konflikt außergerichtlich beizulegen. Das schlichte Eingeständnis, dass er damals verbal daneben gegriffen hat und das beanstandete Zitat nicht mehr verwenden würde, hätte den Vertretern von Milli Görüs ausgereicht. kawe