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Archiv-Artikel

Vertragen vor Gericht

Drogenhilfe-Verein verklagt Gesundheitsbehörde wegen Brechens des Leistungsvertrages

Von HAN

Im Streit um die Vertragslage zwischen Stadt und „Palette e. V.“ ruft der Verein jetzt das Verwaltungsgericht an. Anwälte des Drogenhilfe-Vereins hatten der Stadt bis gestern Mittag ein Ultimatum zur Zahlung gesetzt. Die Behörde für Umwelt und Gesundheit überwies die im strittigen Leistungsvertrag festgelegten Mittel aber nicht. Stattdessen wurde der Verein gebeten, einen Antrag auf Zuwendungen zu stellen.

„Wir haben nach unserem Verständnis einen gültigen Vertrag“, bekräftigte Geschäftsführer Rainer Schmidt gestern auf taz-Anfrage, „so ein Antrag ist daher unnötig.“ Heute will der Verein deshalb per Eilantrag vom Gericht klären lassen, ob der Vertrag noch gültig ist.

Die Gesundheitsbehörde begründet ihren Standpunkt mit der im November 2002 ausgesprochenen Kündigung des Leistungsvertrages. Palette kann aber ein Schreiben der Gesundheitsbehörde vom Januar vorlegen, das diese Kündigung für „gegenstandslos“ erklärt. HAN