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Archiv-Artikel

Ablehnung ohne Bescheid

25 Eltern wollen für ihren Kita-Gutschein klagen. Behörde macht es ihnen nicht leicht

Von KAJ

Die HWP-Studentin Maureen Haslinger organisiert ein Netzwerk von Eltern, die für ihren Kita-Gutschein klagen wollen. Gegenwärtig seien 25 Eltern zur Klage bereit, berichtet die allein erziehende Mutter, die ebenfalls dringend auf einen Gutschein für ihr dreijähriges Kind wartet.

Im Prinzip räumen Juristen einer solchen Klage vor dem Verwaltungsgericht Chancen ein, doch das Problem ist, dass Eltern nur mit einem Ablehnungsbescheid in der Hand diesen Schritt gehen können. „Zurzeit hat keiner von uns 25 einen solchen Bescheid“, berichtet Haslinger. Obwohl Sachbearbeiter in den Kita-Ämtern der Bezirke diese hätten verschicken müssen, würden Ablehnungsbescheide nun offenbar zurückgehalten.

Die angehende Arbeitsrechtsstudentin hat einen Formbrief aufgesetzt, mit dem Eltern den Sachbearbeitern eine Frist setzen können, innerhalb derer sie eine schriftliche Zu- oder Absage verlangen. Diese Zeiträume werden kürzer, je dringender der Kita-Platz gebraucht wird. Wird diese Frist nicht eingehalten, können Eltern mit einer „Klage wegen Untätigkeit“ drohen. Haslinger: „Ich kenne zwei Fälle, da wurde den Eltern der Gutschein doch gegeben, nur weil sie diese Untätigkeitsklage erwähnten.“

Gäbe es nach dieser Frist tatsächlich einen Ablehnungsbescheid, so müssten Eltern gegen diesen Widerspruch einlegen. Erst wenn dieser erneut abgelehnt wurde, kann eine „einstweilige Anordnung“ beim Verwaltungsgericht erwirkt werden.

Eltern, die nähere Informationen wünschen, können sich unter der Adresse MaureenHaslinger@aol.com an die Elterngruppe wenden. KAJ