: flüchtlingskinder
Vormundschaften
Zwischen 800 und 1.000 minderjährige Flüchtlingskinder leben derzeit in Berlin. Wenn sie ohne Erziehungsberechtigte Asyl beantragen und unter 18 Jahre alt sind, benötigen sie einen gesetzlichen Vormund. Obwohl sie nach deutschem Recht im Asylverfahren schon ab 16 als voll verfahrensfähig gelten. Das Netzwerk Akinda betreut und vermittelt seit sechs Jahren so genannte Einzelvormundschaften. Im Unterschied zu Vereins- und Amtsvormundschaften übernehmen dabei Privatpersonen die Verantwortung für die Jugendlichen. Fast 90 Prozent der Flüchtlingskinder werden jedoch zum Bedauern von Akinda immer noch von einem der beiden Berliner Amtsvormünder betreut. Da sich Akinda eine bessere Betreuung der Jugendlichen durch Privatpersonen verspricht, sucht der Verein jederzeit ehrenamtliche Vormünder. Für ihr Engagement erhalten sie eine Aufwandspauschale von 312 Euro im Jahr.