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Archiv-Artikel

Anwalt von Magnus G. für Lebenslang

In seinem Plädoyer wirft er der Anklage vor, dass sie den Täter als „Monster“ zeichnet

FRANKFURT AM MAIN afp/rtr ■ Im Prozess um die Entführung und den Tod des elfjährigen Bankierssohns Jakob von Metzler hat die Verteidigung eine lebenslange Haftstrafe für den mutmaßlichen Mörder Magnus G. gefordert. Eine Feststellung der besonderen Schwere der Schuld, die die Haftstrafe in jedem Fall über 15 Jahre hinaus verlängern würde, lehnte sie jedoch.

Der Verteidiger Hans Ulrich Endres warf der Anklage vor, Magnus G. als Monster dargestellt zu haben. „Wir können sagen, er ist ein Mörder, weil er einer ist“, sagte Endres gestern vor dem Frankfurter Landgericht. Von der Persönlichkeit des 28-Jährigen seien jedoch Zerrbilder gezeichnet worden. Die Staatsanwaltschaft und die Anwälte der Eltern hatten angeführt, Magnus G. habe Jakob geplant und heimtückisch ermordet. Sie forderten lebenslage Haft und die besondere Schwere der Schuld.

„Für einen wie Magnus G. war das Töten unglaublich schwierig“, so Endres in seinem Plädoyer. Es handle sich bei ihm um einen innerlich zerrissenen Menschen, dessen Charakter auch in seinem wenig klaren Geständnis zum Ausdruck komme. Dies sei jedoch kein Zeichen mangelnder Reue. „Magnus Gäfgen hat unter der Tat gelitten, und er wird sein ganzes Leben darunter leiden“, sagte Endres. Das Urteil wird für den 28. Juli erwartet.