: GESTOPFT!
Einige Schlupflöcher, die früher für Einnahmeverluste in der Staatskasse sorgten, hat Rot-Grün gestopft:Die Teilwertabschreibung, die Vodafone derzeit für ihre Mannesmann-Anteile geltend machen will, ist seit dem Geschäftsjahr 2002 nur noch für Versicherungsunternehmen möglich. Bis Ende 2001 waren gesunkene Werte von Beteiligungen an anderen Kapitalgesellschaften steuerlich abschreibbar.Die ganz frische Mindestbesteuerung begrenzt die Möglichkeiten der Gewinn-Verlust-Verrechnung: Konzerne können ab 2005 nur noch die Hälfte dieser Gewinne steuerlich neutralisieren. Heute ist das noch in voller Höhe möglich. Die neue Regelung gilt allerdings nur für Firmen, die mehr als 1 Million Euro Gewinn erwirtschaften.Konzerninterne Verrechnungspreise für Lieferungen und Dienstleistungen zwischen Unternehmensteilen gehörten zu einem der wichtigsten Steuersparinstrumente. Hier sind mit dem Steuervergünstigungsabbaugesetz Dokumentationspflichten eingeführt, die den Prüfern einen Vergleich ermöglichen, wie hoch die Preise bei fremden Dritten zu veranschlagen wären.