: Leinenzwang für Hunde ist rechtmäßig
Zwei Urteile: Gericht bestätigt Strafe gegen Hundehalter. Auch in Auslaufgebieten kein Freilauf für gefährliche Tiere
Eine wegen Verstoßes gegen den Leinenzwang gegen den Halter eines American Staffordshire Terriers verhängte Geldbuße von 125 Euro ist rechtmäßig. Mit einer gestern veröffentlichten Begründung hat das Kammergericht die Überprüfung der Geldbuße zwecks Vereinheitlichung der Rechtsprechung als unzulässig abgelehnt. Die Rechtslage sei durch das Bundesverfassungsgericht bereits abschließend geklärt und die Berliner Hundeverordnung als verfassungsgemäß bestätigt worden. Der Berliner Verfassungsgerichtshof hatte 2001 die Verfassungsmäßigkeit der Berliner Hundeverordnung festgestellt. Das Bundesverfassungsgericht hatte das später bestätigt. Auch in Hunde-Auslaufgebieten müssen gefährliche Tiere an die Leine. Das stellte das Verwaltungsgericht gestern in einem anderen Verfahren fest. Damit wurde der Eilantrag einer Berlinerin zurückgewiesen, deren Hunde ohne Leine in einem speziellen Auslaufgebiet ein Wildschwein gehetzt hatten. Die Halterin habe ihre Tiere nicht im Griff gehabt, begründete das Gericht sein Entscheidung. Die Klägerin hatte acht Hunde ausgeführt. Dabei hetzten vier Irish Setter ein Wildschwein über rund drei Kilometer. Das Schwein wurde mehrfach stark gebissen. DDP, DPA