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Archiv-Artikel

Im Immobilien-Sumpf

In der Wohnsiedlung in Neugraben-Fischbek wird es keinen einzigen Keller geben. Im Gegenteil: Damit die Häuser nicht im Wasser stehen, wird Boden aufgeschüttet

In dem Gebiet der abgespeckten künftigen Wohnsiedlung Neugraben-Fischbek 65 muss mit einem höheren Grundwasserspiegel gerechnet werden als bisher. Nach einem neuen Gutachten ist der Pegel im vergangenen Jahrzehnt so stark gestiegen, dass das Wasser an manchen Stellen an die Oberfläche tritt. Die Keller und Tiefgaragen der 1997 beschlossenen, aber nicht realisierten Trabantenstadt Neugraben-Fischbek 15 stünden heute unter Wasser. Wer nach dem neuen Plan, der zurzeit abgestimmt wird, bauen möchte, muss daher auf beides verzichten. Außerdem muss er die Kosten für eine Aufschüttung des Geländes bezahlen: insgesamt fünf Millionen Euro, umgelegt auf 1250 Wohnungen – 4.000 Euro pro Einheit.

Um der Wohnungsnot der 90er Jahre Herr zu werden, hatte der Senat nördlich des S-Bahnhofs Neugraben eine Großwohnsiedlung mit 3.000 Wohnungen für 10.000 Menschen geplant. 1996 beschloss die Bezirksversammlung Harburg den entsprechenden Bebauungsplan Neugraben-Fischbek 15. Die GAL hatte sich unter Verweis auf die Zerstörung von Moorgebiet dagegen ausgesprochen.

Der Senat kündigte 2001 einen neuen Bebauungsplan für das Gebiet an: Neugraben-Fischbek 65. Er sollte die Einwohnersumme reduzieren und die „nördliche Moorlinse“ aussparen, um den Abstand zum nördlich gelegenen EU-Vogelschutzgebiet zu wahren und um das dicht an die Oberfäche tretende Grundwasser zu schützen. Schwarz-Schill reduzierte die Zahl der Wohnungen auf 1.250, 1.000 davon in Einfamilien- und Reihenhäusern.

Das neue Gutachten legt den Schluss nahe, dass die Moorlinse wohl etwas zu klein ausgelegt worden ist. Für die Lokalpolitiker sind die jetzigen Erkenntnisse keine Überraschung. „Wer in der Marsch baut, weiß, dass er Wasser im Keller hat“, sagt Ralf-Dieter Fischer, der Fraktionschef der CDU im Harburger Rathaus.

Zwar ist es nicht Aufgabe der Politiker, sich darum zu kümmern, ob Bauherren Wasser in den Keller sprudeln könnte. Keller und Tiefgaragen müssen sie trotzdem verbieten: Weil es sich bei dem Gebiet um eine Wasserschutzzone drei handelt, haben Bauten mindestens 80 Zentimeter Abstand zum Grundwasser zu wahren. Nach Behördenangaben muss das flach nach Norden abfallende Gelände daher um bis zu zwei Meter erhöht, 375.000 Kubikmeter Boden müssen aufgeschüttet werden. Wie sich das auf die Hydrologie des Gebiets auswirken wird, ist die nächste knifflige Aufgabe für die Gutachter. Gernot Knödler