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Archiv-Artikel

„Wir sind das Volk“

Verwaltungsgericht erlaubt Neonazis die Losung für Demonstration in Leipzig am kommenden Samstag

LEIPZIG epd ■ Neonazis dürfen am Sonnabend in Leipzig voraussichtlich unter der Parole der ostdeutschen Demonstranten von 1989 „Wir sind das Volk“ marschieren. Das Untersagen des Slogans durch das Ordnungsamt der Messestadt sei „rechtswidrig“, so das Verwaltungsgericht Leipzig gestern. Zur Begründung verwies die Kammer auf ihren Beschluss vom März 2002, der diese Losung als „vom Grundrecht der Meinungsfreiheit gedeckt“ erklärt. Die übrigen Auflagen wie zum Beispiel eine verkürzte Wegstrecke seien „weit gehend rechtmäßig“, hieß es weiter. Nicht gestattet wurde den Neonazis weiter das Marschieren im Block sowie der Gebrauch der Parolen wie „Ruhm und Ehre der Waffen-SS“, „Wir sind wieder da“ oder „Wir kriegen euch alle“. Gegen die Entscheidung stehe den Beteiligten allerdings die Beschwerde beim sächsischen Oberverwaltungsgericht zu.