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Archiv-Artikel

Platzverweis dem Platzverweis

Regierungspräsidium Südbaden rettet Demonstrationsrecht in Freiburg

FREIBURG taz ■ Friedliche Meinungskundgebungen bei Staatsgipfeln können nicht einfach per Platzverweis unterbunden werden. Dies stellte jetzt das Regierungspräsidium Südbaden klar und gab zwei Freiburger Anti-Atom-Aktivisten Recht. Diese wurden beim deutsch-französischen Gipfel im Juni 2001 aus der Innenstadt verwiesen.

Thorben Becker und Armin Simon hatten sich auf dem Freiburger Münsterplatz auf Stühle gestellt und ein Transparent – „Stop Castor! Stop La Hague!“ – hochgehalten, als Kanzler Gerhard Schröder und Präsident Jacques Chirac nahten. Dafür kassierten sie von einem örtlichen Polizeihauptkommissar einen Platzverweis. Begründung: Die Stadtverwaltung habe die Freiburger Innenstadt zu einer „Sondernutzungszone“ erklärt. Damit habe die Stadt auch auf Straßen und Plätzen das „Hausrecht“ und bestimme über Nutzungen.

Thorben Becker, damals Rechtsreferendar, legte sofort Klage ein. Schließlich kann eine Demonstration normalerweise nur verboten werden, wenn eine konkrete Gefahr droht. Das Schreiben des Regierungspräsidiums (RP) Südbaden machte eine Gerichtsverhandlung jetzt überflüssig. Darin heißt es: „Eine Sondernutzungserlaubnis ist grundsätzlich nicht geeignet, Versammlungen an bestimmten Stellen zu unterbinden.“ Ein Platzverweis konnte damit nicht begründet werden. Von der Stuhl-Demonstration sei keine „Gefährdung“ ausgegangen. Der Platzverweis war deshalb auch nach Polizeirecht „rechtswidrig“. Damit sind Becker und Simon zufrieden. CHRISTIAN RATH

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