Schön gerechnet, Schünemann!

Opposition wirft Niedersachsens Innenminister Lügen vor. Bei einer Pressekonferenz soll er das Sparvolumen der Verwaltungsreform hochfrisiert haben

Hannover taz ■ Hat Niedersachsens Innenminister die Öffentlichkeit belogen? Uwe Schünemann (CDU) müsse „unverzüglich zurücktreten“, polterte gestern SPD-Fraktionschef Sigmar Gabriel, die Grünen wollen Schünemann wegen Schönrechnerei in eine Sondersitzung des Innenausschusses „zitieren“, um „Aufklärung über die widersprüchlichen Aussagen zu den Einsparungen bei der Verwaltungsreform zu erhalten“. Bei einer Pressekonferenz am vergangenen Dienstag hatte Schünemann auf vielfaches Nachhaken betont, die Verwaltungsreform spare im kommenden Jahr 36,5 Millionen Euro ein.

Weil dieses zentrale Projekt des Innenministeriums aber in den vom Aussterben bedrohten Bezirksregierungen, in den Kommunen, bei der Opposition und beim Landesrechnungshof emsige Gegner hat, zirkulierten bald darauf Papiere mit dem, was einige die „echten“ Zahlen nennen. Danach schrumpft das Sparvolumen auf läppische 500.000 Euro, im Jahr 2006 werden nur 46,7 Millionen Euro eingespart, nicht die vom Minister verkündeten 107,5 Millionen, wie die Braunschweiger Zeitung geschrieben hatte.

„Hat Schünemann aus eigenem Antrieb gelogen, oder wurde er dazu von Ministerpräsident Wulff genötigt?“, versuchte Gabriel die Sache weiter zu drehen. Auch dem Kabinett hatte die Landtagsdrucksache mit den nicht so positiven Zahlen vorgelegen. Selbst die Hannoversche Allgemeine Zeitung, die die Verwaltungsreform bislang in den Himmel geschrieben hatte, fand den Ausrutscher „unverzeihlich“.

Gestern suchte Schünemanns Sprecher, Berichten über die „Tricks“ des Ministers entgegenzutreten. Er redete sich damit heraus, der Minister sei nicht nach den „haushaltsrelevanten“ Zahlen gefragt worden – Tonbandprotokolle der Pressekonferenz belegen das Gegenteil.

Es geht um unterschiedliche Berechnungsmethoden: In die von Schünemann vorgelegte Kalkulation fließen auch Pensionslasten ein, die erst in Zukunft anfallen – real tauchen diese Ausgaben aber nicht auf und könnten somit auch nicht als Einsparungen verbucht werden. „Eine Gesetzesfolgenabschätzung ist keine Haushaltsaufstellung“, erklärte Schünemanns Sprecher. Kai Schöneberg