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Archiv-Artikel

Demokratie direkt

Von ksc

Laut niedersächsischer Verfassung gibt es drei Möglichkeiten von Volksabstimmungen. Volksinitiative: 70.000 Unterschriften können erzwingen, dass sich der Landtag mit einem Thema befasst – mehr aber auch nicht. Eltern- und Lehrerverbände reichen derzeit Listen für die Beibehaltung der Lehrmittelfreiheit herum. Sie hoffen, so politischen Druck auf CDU und FDP ausüben zu können. Volksbegehren: Zulässig, wenn zunächst 25.000 Wahlberechtigte das Begehren befürworten, mit dem ein Gesetz erlassen, geändert oder aufgehoben werden soll. Dann müssen zehn Prozent der Wahlbürger (entspricht 600.000 Unterschriften) unterschreiben, damit der Landtag darüber abstimmen kann. Volksentscheid: Lehnt das Parlament das Volksbegehren ab, muss innerhalb von sechs Monaten der Entscheid stattfinden – in Niedersachsen ist das noch nie passiert. Unterschreiber können dann mit einfacher Mehrheit den Beschluss des Landtags kassieren. Allerdings müssen insgesamt mindestens 25 Prozent der Wahlberechtigten den Gesetzentwurf befürworten. Das sind in Niedersachsen etwa 1,7 Millionen Unterschriften. ksc