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Archiv-Artikel

Haftstrafe wegen Nazi-Beschallung

Nach dem lautstarken Abspielen von Liedern mit gewaltverherrlichenden und ausländerfeindlichen Texten ist ein 47-Jähriger vom Landgericht zu einer Strafe ohne Bewährung verurteilt worden. Unter Einbezug früherer Strafen und wegen Beleidigung eines Nachbarn erhielt der arbeitslose Alkoholiker 18 Monate Gefängnis. Der frühere Betonbauer hatte behauptet, Freunde hätten die Kassette einer Neonaziband abgespielt. Das Gericht glaubte aber einem Nachbarn, der den Angeklagten beobachtet hatte, als rechtsradikale Musik aus seiner Wohnung in Prenzlauer Berg dröhnte. Das Gericht ging davon aus, dass der Mann keine Verbindung zur rechtsradikalen Szene hat. Das Abspielen sei ein einmaliger Vorfall gewesen. Bewährung sei nicht möglich, weil man dem mehrfach Vorbestraften keine günstige Sozialprognose stellen könne. DPA