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Archiv-Artikel

Bereitschaft vor Bundesgericht

ERFURT dpa ■ Das Bundesarbeitsgericht (BAG) befasst sich seit gestern erneut mit dem Streit um die Anerkennung von Bereitschaftsdiensten als Arbeitszeit. Ein niedersächsischer Kreisverband des DRK will den Bereitschaftsdienst seiner Mitarbeiter nicht als Arbeitszeit werten. Bislang hatte der Arbeitgeber erfolglos den Schlichterspruch der betrieblichen Einigungsstelle angefochten. Die hatte die wöchentliche Höchstarbeitszeit der Rettungsdienstmitarbeiter auf 48 Stunden begrenzt und die Bereitschaftsdienste nach EU-Vorgaben zur Arbeitszeit gerechnet. Der private Arbeitgeber, der sich dagegen auf das deutsche Arbeitszeitgesetz beruft, hatte den Spruch bislang erfolglos angefochten. Der Erste Senat prüft nun die von der Einigungsstelle getroffenen Regelungen.