: Kölner Prügel-Polizist soll in Haft
Kölner Polizistenprozess: Staatsanwältin Malitz wirft den Beamten Körperverletzung mit Todesfolge vor. Eine Freiheitsstrafe und fünf Bewährungsstrafen beantragt
KÖLN afp ■ Im Prozess um den Kölner Polizeiskandal hat die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung und fünf Bewährungsstrafen für die sechs Angeklagten gefordert. Die Staatsanwältin Kirsten Malitz warf den Polizeibeamten gestern vor dem Landgericht Köln vor, sie hätten sich der gemeinschaftlichen Körperverletzung im Amt mit Todesfolge schuldig gemacht. Allerdings handele es sich um einen minderschweren Fall. Die Beamten sollen im Mai 2002 einen 31-jährigen Kölner auf der Polizeiwache am Kölner Eigelstein durch Schläge und Tritte so schwer misshandelt haben, dass er im Krankenhaus ins Koma fiel und zwei Wochen später starb. Das Opfer soll während des Polizeieinsatzes an einer akuten Psychose mit Wahnvorstellungen gelitten haben. Die Staatsanwaltschaft hielt es nach dem Ende der Beweisaufnahme für erwiesen, dass die Beamten bei ihrem Vorgehen gegen den mutmaßlichen Ruhestörer ihre Kompetenzen bei weitem überschritten haben. Die Polizisten hätten in der Sicherheitsschleuse und in einer Zelle der Polizeiwache den gefesselt am Boden liegenden Stephan N. mit Faustschlägen und Tritten traktiert.
Für den Wachdienstführer der Kölner Innenstadtwache hat die Staatsanwaltschaft eine Gefängnisstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten beantragt. Den übrigen fünf Angeklagten drohen Bewährungsstrafen von bis zu zwei Jahren.