in kürze STUDIENABSCHLUSS : Ausländer muss gehen
Ein Ausländer hat nach Abschluss seines Studiums keinen Anspruch auf ein Zweitstudium. Das Verwaltungsgericht Mainz entschied, der Ausländer müsse Deutschland verlassen, um sein Wissen in seinem Heimatland anzuwenden. (Az. 4 L 568/03.MZ) (dpa)