Vertagt: Gebührenfrage

Nach einem SPD-Vorschlag sollen Studierende, die ihren Wohnsitz nicht in Bremen haben, für Bildung zahlen

Bremen taz ■ Noch immer haben sich CDU und SPD nicht einigen können, in welcher Form Studiengebühren erhoben werden. Ein Gespräch der Fraktionsspitzen am Donnerstag blieb ohne Ergebnis. Diskutiert werden Langzeitgebühren von 500 Euro ab dem 13. Semester (CDU) oder ab dem 15. Semester (SPD), außerdem 500 Euro für Studierende, die ihren ersten Wohnsitz nicht in Bremen haben.

Letzteres könnte vor allem einen finanzpolitischen Vorteil bieten, da sich mehr Studierende in Bremen melden würden und mehr Einwohner mehr Einnahmen aus dem Länderfinanzausgleich bedeuten. Nächste Woche, so der SPD-Fraktionsvorsitzende Jens Böhrnsen, hoffe er auf einen Kompromiss mit der CDU.

Für „unausgegoren“ und „verfassungsrechtlich bedenklich“ hält die Grüne Wissenschaftspolitikerin Silvia Schön die Wohnsitz-Regelung. „Das verstößt gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung.“ Außerdem gelte noch das Hochschulrahmengesetz, nach dem Gebühren für ein Erst-Studium verboten sind. In Hamburg, wo die Wohnsitz-Regelung bereits eingeführt ist, will der AStA der Universität dagegen klagen, sobald die erste Zahlungsaufforderung eingegangen ist. Allerdings wird erwartet, dass das Bundesverfassungsgericht das Verbot mit einem Grundsatzurteil aufheben wird. eib