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Archiv-Artikel

Ohne Datei geht’s auch

In der zentralen Schülerkartei sieht der Flüchtlingsrat einen Verstoß gegen die UN-Kinderrechtskonvention

Der Flüchtlingsrat hat sich gegen die Erfassung aller Schüler in einer zentralen „Schülerdatei“ ausgesprochen. Mit ihr hinge das Recht auf Bildung vom Aufenthaltstitel ab, erklärte der Flüchtlingsrat am Donnerstag. Dies sei ein Verstoß gegen die UN-Kinderrechtskonvention, die in Artikel 28 jedem Kind das Recht auf Schulbildung garantiert.

Die Datei erweitere die Möglichkeit der Polizei, gegen Kinder ohne legalen Aufenthaltstitel und ihre Eltern zu ermitteln, hieß es. Zudem erleichtere sie die Festnahme von Kindern, die abgeschoben werden sollen. Kindern ohne legalen Aufenthaltstitel sowie Kindern, denen akut eine Aufenthaltsbeendigung drohe, sei im Blick auf die Datei von einem weiteren Schulbesuch abzuraten.

Es sei ausreichend, Schülerdaten zu Verwaltungszwecken auf Schulebene zu speichern. Zur Bildungsplanung sei die Weitergabe nicht personalisierter, keine Rückschlüsse auf Einzelne zulassende Daten bei gleichzeitigem Verzicht auf eine zentrale Speicherung völlig ausreichend. „Die Übermittlung von Schülerdaten an Polizei- und Justizbehörden ist grundsätzlich abzulehnen“, betonte der Flüchtlingsrat.

In der Schülerdatei will der rot-rote Senat nach Hamburger Vorbild alle Schüler zentral erfassen. Darin sollen bereits vor Beginn der Schulpflicht Namen und Geburtstag aller Kinder sowie Anschrift und Telefonnummer der Eltern, Angaben zu nichtdeutscher Herkunftssprache und Behinderung des Kindes erfasst werden. EPD