chronologie

Der Fall von Metzler

27. 9. 2002: Der 11-jährige Jakob von Metzler wird von Magnus G. entführt. Er erstickt den Jungen in seiner Wohnung. Mit der Leiche im Kofferraum wirft er einen Brief mit Lösegeldforderung vor das Haus der Familie Metzler.

29. 9. 2002: Die Familie zahlt das Lösegeld von einer Million Euro. Die Polizei beobachtet G. bei der Geldübergabe.

30. 9. 2002: G. wird festgenommen.

1. 10. 2002: Im Polizeiverhör macht G. falsche Angaben zum Geiselversteck. Polizeivizepräsident Daschner lässt ihm Schmerzen androhen, worauf G. das Versteck des toten Kindes nennt.

14. 10. 2002: In sechsstündiger Vernehmung durch die Staatsanwaltschaft gesteht G. Entführung und Tötung.

27. 1. 2003: Die Staatsanwaltschaft eröffnet Ermittlungen gegen Daschner und einen weiteren Polizisten wegen des Verdachts der Aussageerpressung.

19. 2. 2003: Die Staatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen G. wegen Mordes und erpresserischen Menschenraubes.

9. 4. 2003: Das Frankfurter Landgericht erklärt am 1. Prozesstag wegen der Polizeifolter alle früheren Äußerungen des Angeklagten für „null und nichtig“. Der Verteidigungsantrag auf Aussetzung des Verfahrens wird abgelehnt.

11. 4. 2003: G. gesteht vor Gericht erneut die Tat, bestreitet aber jeden Tötungsvorsatz.

17. 6. 2003: G. gibt zu, dass er den Tod des Jungen einkalkuliert hat.

3. 7. 2003: Die Staatsanwaltschaft beantragt „lebenslang“ sowie die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld.

10. 7. 2003: Die Verteidigung plädiert ebenfalls auf „lebenslang“, sieht aber keine besonders schwere Schuld.

18. 7. 2003: In seinem letzten Wort bittet G. um „eine Strafe mit Perspektive“.

26. 7. 2003: G.s Anwalt kündigt an, Verfassungsbeschwerde einzulegen, sollte das Gericht bei seinem Urteil die besonders schwere Schuld feststellen. DPA