: Plakat vs. Plakat
Zwei Mai-Steinewerfer per Fahndungsplakat identifiziert. Antifa will Verhinderung von Denunziation belohnen
Durch ihre Fahndungsplakate zum 1. Mai 2003 hat die Polizei zwei mutmaßliche Straftäter identifiziert. Nach Hinweisen aus der Bevölkerung sei ein 26-Jähriger aus Kreuzberg festgenommen worden, der im Bereich der Skalitzer Straße zusammen mit anderen Steine auf einen Wasserwerfer geschleudert haben soll, erklärte ein Polizeisprecher. Der 26-Jährige erhielt inzwischen Haftbefehl wegen schweren Landfriedensbruchs.
Am Tag der Veröffentlichung der Fahndungsfotos hatte sich bereits ein 15-Jähriger aus Spandau gestellt. Er räumte ein, in der Walpurgisnacht im Mauerpark mindestens fünf Flaschen in Richtung der Polizisten geworfen zu haben. Gegen den Jugendlichen wird ebenfalls wegen schweren Landfriedensbruchs ermittelt. Aufgrund seines Alters und des vorliegenden Geständnisses wurde er nach der Vernehmung von der Polizei entlassen.
Nach den positiven Erfahrungen der vergangenen beiden Jahre hatten Polizei und Staatsanwaltschaft auch in diesem Jahr mit der Veröffentlichung von Fotos nach noch unbekannten Gewalttätern vom 30. April und vom 1. Mai gefahndet. Auf zwei Plakaten sind insgesamt 30 Gesuchte abgebildet. Die Plakate werden in einer Auflage von 4.000 Stück gedruckt und bundesweit ausgehängt. Je Hinweis, der zur Identifizierung und rechtskräftigen Verurteilung eines Tatverdächtigen führt, ist eine Belohnung von 500 Euro ausgesetzt.
Die Antifaschistische Linke Berlin (ALB), die eine der Demonstration am 1. Mai maßgeblich mitorganisiert hatte, legte gestern noch etwas drauf. Sie versprach für „jede Verhinderung von (Selbst-)Denunziation eine Belohnung von 600 Euro“. Diese nach ALB-Darstellung „provokative Antwort auf den repressiven Umgang der Sicheheitsbehörden“ will die Antifa ebenfalls auf 4.000 Plakaten bekannt machen. Ein ALB-Sprecher forderte zudem den Senat auf, die sofortige Einstellung der „denunziatorischen Fahndungskampagne“ zu erwirken. GA