: in aller kürze
Schulzwang bestätigt
Mit dem Anliegen, seine beiden Söhne daheim unterrichten zu dürfen, ist ein Ehepaar aus Bremen auch in zweiter Gerichtsinstanz gescheitert. Die im Bremer Schulgesetz festgeschriebene allgemeine Schulpflicht sei rechtens, Ausnahmen davon nur in besonders begründeten Fällen möglich, urteilte gestern das Oberverwaltungsgericht. Ein solcher Ausnahmefall wie etwa die schwere Krankheit eines Kindes, die Hausunterricht rechtfertigen könne, sei aber bei den Klägern nicht gegeben. Allein der Wunsch der Eltern auf „Homeschooling“, da sie glaubten, die Kinder qualitätvoller zu unterrichten als eine öffentliche Schule, reiche nicht aus.
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FDP will nichts kaufen
Den Kauf des Martins-Krankenhauses in Lilienthal durch den städtischen Klinikverbund Gesundheit Nord lehnt die FDP ab. „Der Senat hat offenbar jeden Sinn für die Realität verloren“, so ein Sprecher. Und: „ Wir befürchten, dass die angeschlagenen Klinika Bremen-Ost und Bremen-Mitte unter den Expansionsplänen leiden könnten.“ Die FDP hält auch nichts von Überlegungen des Senats, Anteile am Energieversorger SWB zurückzukaufen. AFP/TAZ