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Archiv-Artikel

NRW-Grüne wollen Beamten Beine machen

Bundesratsinitiative zur Abschaffung des Berufsbeamtentums gefordert. SPD bremst: Keine Einigung im Kabinett

DÜSSELDORF dpa/taz ■ Die Grünen im Landtag drängen weiter auf eine schnelle Abschaffung des Berufsbeamtentums. „Wir wollen, dass Nordrhein-Westfalen auf diesem Feld eine Vorreiterrolle übernimmt“, so die Fraktionsvorsitzende der Grünen, Sylvia Löhrmann. „Die Landesregierung sollte noch vor der Sommerpause eine entsprechende Bundesratsinitiative beschließen.“ Das Landeskabinett hatte am vergangenen Dienstag über einen Vorstoß zu einer Reform des öffentlichen Dienstrechts beraten, aber keine Beschlüsse gefasst – Justizminister Wolfgang Gerhards gilt wie Wirtschafts- und Arbeitsminister Harald Schartau (beide SPD) als Gegner einer radikalen Reform.

„Ein einheitliches Dienstrecht für die Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes ist überfällig“, sagte Löhrmann, die auch bildungspolitische Sprecherin ihrer Fraktion ist. „Bei vielen Reformprojekten geraten wir schnell an die Grenzen des Beamtenrechts.“ Dies gelte vor allem für die Schulen. „Selbstständige Schulen müssen ihre Lehrer nach Leistung und Einsatz bezahlen können, nicht nach dem Lebens- und Dienstalter.“ Dies sei mit dem Beamtenrecht nicht möglich. NRW stehe mit diesen Problemen nicht allein: „Das brennt allen Ländern auf den Nägeln.“ Deshalb sei eine Bundesratsinitiative der richtige Weg.

Eine von der Landesregierung eingesetzte Kommission hatte im vergangenen Jahr vorgeschlagen, Beamte nur noch bei der Polizei, der Justiz und in der Finanzverwaltung einzusetzen. Für alle anderen Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes plädierte die Kommission für eine Kombination aus gesetzlichen und tarifvertraglichen Regelungen. Ministerpräsident Peer Steinbrück (SPD) hatte mehrfach angekündigt, sich auf der Basis dieser Empfehlungen für eine Änderung des Grundgesetzartikels 33, in dem das Berufsbeamtentum verankert ist, einzusetzen. Der Deutsche Beamtenbund (dbb) kündigte entschiedenen Widerstand gegen die Abschaffung des Beamtenstatus an.