Castor kein Grund für Total-Sperre

Lüneburg dpa ■ Die Polizei darf Straßen auch beim Transport von Castor-Behältern nicht für jeden sperren. Das Verwaltungsgericht Lüneburg gab gestern einem Anwalt aus dem Kreis Lüchow-Dannenberg Recht, den Polizeibeamte im November 2001 nicht zu einem Kollegen in den Nachbarort gelassen hatten. Weil Demonstranten die Castorstrecke blockierten, hatte die Polizei weiträumig abgesperrt. „Die Polizei darf Leute nur abhalten, wenn von ihnen offensichtlich eine Störung ausgeht“, so das Gericht. (Az.: 3A 28/02)