: Es darf auch ein Viertel mehr sein
Landesbetrieb Krankenhäuser: Senat gibt heute die Modalitäten des Verkaufs bekannt. Wahrscheinlichste Variante: Zunächst Minderheitsanteil mit Option auf zweite Tranche
Der Verkauf des Landesbetriebs Krankenhäuser (LBK) wird konkret. Die Details des Deals wollen Bürgermeister Ole von Beust und Finanzsenator Wolfgang Peiner (beide CDU) heute bekanntgeben, nachdem gestern im Rathaus eine Einigung über die favorisierte Variante erzielt wurde. Das bestätigte Senatsprecher Christian Schnee gestern auf Anfrage der taz, ohne sich näher einlassen zu wollen. „Die Einzelheiten“ würden ja heute veröffentlicht.
Schnee dementierte jedoch, dass der Käufer bereits feststehe: „Wir präsentieren erst die gefundene Lösung, danach suchen wir einen Investor.“ Etwa bis zum Herbst könnte demnach der Verkauf der sieben LBK-Kliniken realisiert worden sein. Zu Debatte standen bisher vor allem drei Modelle: Der Verkauf eines Minderheitenanteils von 49,9 Prozent am LBK, die große Lösung der Veräußerung von 74,9 Prozent oder die Variante „5 plus 2“ – fünf Kliniken vollständig oder mehrheitlich verscherbeln, und zwei Krankenhäuser im städtischen Besitz behalten.
Als ausgeschlossen gilt das Festhalten an der großen Lösung. Diese hatten fast 590.000 HamburgerInnen beim Volksentscheid „Gesundheit ist keine Ware“ am 29. Februar abgelehnt. Damit wurde der geplante und vertraglich schon nahezu perfekte Verkauf von 74,9 Prozent an den hessischen Klinik-Betreiber Asklepios zwar nicht formalrechtlich verhindert, aber nachdrücklich missbilligt.
Das vom DGB und der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di initiierte Referendum parallel zur Bürgerschaftswahl ermöglicht aber ausdrücklich den Verkauf eines Minderheitenanteils an den städtischen Kliniken. Der Senat und vor allem Kämmerer Peiner hatten allerdings nachdrücklich bezweifelt, dafür einen Investoren begeistern zu können. Gerüchte wollen deshalb von einem Zwei-Stufen-Deal wissen: Schnellstmöglicher Verkauf von 49,9 Prozent sowie die Zusicherung, dass der Käufer nach Ablauf einer zwei- bis dreijährigen „Schamfrist“ ein weiteres Viertel erwerben dürfe.
Denn auch Entscheidungen des Volkes können ja nicht bis in alle Ewigkeit unumstößlich bleiben. sven-michael veit