piwik no script img

Archiv-Artikel

Wohnungen für Asylbewerber

Der Senat ermöglicht Asylbewerbern den Umzug aus Gemeinschaftsunterkünften in eigene Wohnungen. Gemäß einer gestern beschlossenen Richtlinie könnten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz unterstützte Flüchtlinge demnächst eigenen Wohnraum anmieten. Das sei für die Verwaltung „finanziell günstiger“, erklärte Sozialsenatorin Heidi Knake-Werner (PDS). Zudem sei den Asylbewerbern in einer Wohnung ein selbstständigeres Leben möglich. Die gemieteten Quartiere müssten jedoch im „sozialhilferechtlichen Sinn angemessen“ sein. Die Neuregelung könnte die Bezirke von den Kosten der Gemeinschaftsunterkünfte entlasten. Die durch die Sozialämter zu tragenden Mietzuschüsse seien wesentlich geringer als die täglich etwa 10 Euro pro Person in den Heimen, sagte eine Senatssprecherin. Bisher konnten nur Asylbewerber, die länger als drei Jahre in Berlin lebten, Wohnungen mieten. Die Neuregelung kann am 21. August in Kraft treten. EPD