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Archiv-Artikel

Mehr Rente für Apparatschiks

Ex-DDR-Staatsdienern winken höhere Altersbezüge. Abzüge wegen „Systemnähe“, urteilt das BVerfG, sind mit Grundgesetz unvereinbar. Ausnahme: Stasi-Mitarbeiter

KARLSRUHE afp ■ Mit Ausnahme von Stasi-Mitarbeitern dürfen zahlreiche Leistungsträger des früheren DDR-Staatsapparates auf höhere Renten hoffen. Nach einem gestern in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) ist die Regelung zur eingeschränkten Anerkennung von Zusatzrenten für einstige DDR-Staatsdiener nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Laut BVerfG durfte der Gesetzgeber aus der besonderen „Staats- oder Systemnähe“ einer Berufstätigkeit nicht allein schließen, dass diesen Personengruppen überhöhte Entgelte bezahlt worden seien. Der Gesetzgeber wurde verpflichtet, bis 30. Juni 2005 eine Neuregelung zu treffen. Bestandskräftige Rentenbescheide werden allerdings für die Zeit vor der Bekanntgabe des BVerfG-Beschlusses nicht rückwirkend erhöht. (AZ: 1 BvL 3/98 u. a.)

In der DDR bestand die Altersversorgung aus einer Rente sowie einer Vielzahl von unterschiedlichen Sonder- und Zusatzversorgungssystemen, die nach Berufsgruppen geordnet wurden. Bei der Überführung in die westdeutsche gesetzliche Rentenversicherung sollten laut Einigungsvertrag „ungerechtfertigte Leistungen“ für Staatsbedienstete abgeschafft und deren Zusatzversorgungen nur bis zu einer bestimmten Beitragsbemessungsgrenze berücksichtigt werden. Das Raster, das der Gesetzgeber dazu im so genannten Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetz für Staatsbedienstete anlegte, ist laut BVerfG jedoch weiterhin viel zu grob. Der Gesetzgeber habe zwar auf ein erstes Urteil des BVerfG zu DDR-Renten vom April 1999 reagiert. Sein Ziel, „politisch motivierte“ Renten zu kappen, habe er jedoch mit der Neuregelung nicht erreicht. Diese beruhe weiterhin auf der unzulässigen Gleichstellung von „hohem“ und „überhöhtem“ Einkommen, kritisierte das Gericht.

Mit Erfolg geklagt hatte unter anderem ein Expräsident des Patentamtes der DDR. Dagegen scheiterte ein Exangehöriger des Ministeriums für Staatssicherheit mit seiner Klage. Gutachten bestätigten die Selbstprivilegierung und den überdurchschnittlichen Verdienst der Stasi-Beschäftigen, so der Beschluss.