: Cannabis-Besitz weiter strafbar
KARLSRUHE afp ■ Der Besitz kleinerer Mengen Haschisch und anderer Cannabis-Produkte bleibt weiterhin strafbar. Das geht aus einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVG) hervor, der gestern in Karlsruhe veröffentlicht wurde. Die Verfassungshüter machten damit die Hoffnung von bundesweit rund drei Millionen Kiffern zunichte, dass das Gericht den Umgang mit der Droge nach 1994 ein weiteres Mal liberalisieren werde. Seit damals habe sich an der Einschätzung, dass Cannabis-Konsum „nicht unbeträchtliche Gefahren und Risiken“ berge, nichts geändert, heißt es in dem Beschluss (2 BvL 8/02). Das BVG hatte im April 1994 entschieden, dass der Cannabis-Besitz in geringen Mengen zum gelegentlichen Eigenkonsum strafrechtlich nicht verfolgt werden soll. Was eine solch geringe Menge ist, beantworten die Bundesländer bis heute aber unterschiedlich.