Die freiberufliche Steuerberaterin

Marieluise B., 39, betreibt in Berlin eine eigene Praxis für Steuerberatung. Sie gehört zu den rund 760.000 freiberuflichen Selbstständigen, die nach Willen von Rot-Grün demnächst Gemeindewirtschaftsteuer – fast das Gleiche wie heute die „Gewerbesteuer“ – zahlen sollen. Bislang war Frau B. davon befreit.

Erwirtschaftet ihre Praxis 2004 einen Ertrag von 60.000 Euro, würde Gewerbesteuer in Höhe von 4.305 Euro fällig. Den größten Teil kann Marieluise B. jedoch mit ihrer Einkommensteuer verrechnen – schließlich hat Bundesfinanzminister Hans Eichel versichert, dass die zusätzliche Belastung für Freiberufler gering ausfallen solle. Unter dem Strich zahlt Marieluise B. deshalb nur Gewerbesteuer von zusätzlich 210 Euro im Jahr – oder 17,50 Euro pro Monat. Diese Summe treibt sie nicht in den Ruin.

Die Steuerberaterin muss schon deshalb Gewerbesteuer überweisen, weil der Hebesatz, den der Berliner Senat festgelegt hat, bei 410 Punkten liegt. Unter 390 Punkten kann die Gewerbesteuer komplett mit der Einkommensteuer verrechnet werden. Das ist meist in ländlichen Kleinstädten der Fall. Ab 390 Punkten werden zusätzliche Zahlungen für die Freiberufler fällig – vor allem in Großstädten, wo die Sätze bis 490 reichen. KOCH