: Wie Socken ab 1 Euro
Verbraucherschützer klagen gegen Billigflieger wegen Irreführung. HLX hatte Flüge für 19,99 Euro angepriesen, aber zu diesem Preis gab es nur neun von 144 Plätzen
Hannover taz ■ Es klingt so verlockend: zu Aldi-Preisen nach Sizilien, Sardinien oder an die Costa Blanca jetten. Aber leider scheint die Werbung vieler Billigflieger nur nach billigem Jacob zu klingen. Deshalb will man bei Hapag Lloyd Express (HLX) am liebsten nichts mit der Sache zu tun haben: „Im Schlussverkauf heißt es doch auch: Socken ab 1 Euro“, sagt Pressesprecher Herbert Euler leicht unwirsch, um dann in fliegender Eile auf ein Ende des Gesprächs zu drängen.
Böse Schlagzeilen kann HLX derzeit schlecht vertragen: Die Tochter des Touristik-Riesen TUI befindet sich nämlich trotz Konjunkturflaute im Steigflug: In diesem Jahr peilt die Firma statt prognostizierter 1,5 inzwischen satte 2 Millionen Fluggäste an. Und trotzdem beginnt im September vor dem Landgericht Hannover die Anhörung zu einem Musterprozess gegen den Billigflieger. Darin klagt der Berliner Bundesverband der Verbraucherzentralen (VZBV) gegen die Praxis des Unternehmens, bei Anzeigen zwar Flüge für 19,99 Euro anzupreisen, aber nicht genügend darauf hinzuweisen, dass nur ein verschwindend geringer Anteil der Sitzplätze zu diesem Preis angeboten wird. Die Verbraucherzentralen sehen in der Werbung eine Irreführung des Kunden: „Vielen ist nicht klar, dass es nur eine begrenzte Zahl billiger Tickets gibt“, sagt Egbert Groote vom VZBV. Deshalb haben die Verbraucherschützer inzwischen auch Klagen gegen British Airways, Intersky, Eurowings, Ryanair oder Airberlin angestrengt. Einen ersten Erfolg erzielte man bei HLX: Die Hannoveraner unterschrieben eine Unterlassungserklärung, in der sie sich verpflichten, nur noch mit dem Hinweis auf kontingentiertes Sitzplatzangebot zu werben. Das steht jetzt auch im Klitzekleingedruckten der HLX-Anzeigen. Konkret hatten die Verbraucherzentralen eine Anzeige moniert, bei der HLX mit einem „Taxipreis“ von 19,99 Euro warb. Tatsächlich waren zu diesem Schleuderpreis nur neun von 144 Sitzplätzen - also 6,3 Prozent - zu haben. Tatsächlich konnte der Flug bis zu 180 Euro kosten. HLX-Sprecher Euler bestätigt, dass der Anteil von etwa sechs Prozent Billigplätzen pro Flug die Regel sei. Gleichzeitig betont er jedoch, der Hinweis sei „nur einmal vergessen“ worden. Das reicht den Verbraucherzentralen nicht. VZBV-Mann Groote: „Nun wird das Gericht zu entscheiden haben, in welcher Höhe der Anteil der beworbenen günstigen Plätze sein muss, damit keine Irreführung vorliegt. Wir fordern ein Kontingent von mindestens zehn Prozent“. Kai Schöneberg