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Archiv-Artikel

Erspartes sichern

DGB rät Arbeitslosen, die Lebensversicherung noch fristgerecht vor dem Zugriff von Hartz zu retten

Von ede

bremen taz ■ Mögliche Arbeitslosengeld-II-EmpfängerInnen sollten ihre Kapitallebensversicherung Hartz-fest machen. Daran erinnert der Deutsche Gewerkschaftsbund. Geschehe dies nicht vor Jahresende, könnte der zusätzliche Freibetrag für das Altersvermögen verloren gehen.

Hintergrund der Empfehlung sind gesetzliche Regelungen, wonach Kapitallebensversicherungen dann zum Geldvermögen gerechnet werden, wenn Arbeitslose die Versicherung schon vor dem Rentenalter in Bargeld verwandeln könnten. Um die Alterssicherung in Teilen zu sichern, rät der DGB potenziellen Arbeitslosengeld-II-EmpfängerInnen, mit ihrer Versicherung eine Vertragsänderung zu prüfen. Denkbar sei, einen teilweisen Ausschluss der Verwertung vor dem Ruhestand bis zur Höhe von 200 Euro pro Lebensjahr vertraglich festzuschreiben. Dies sei seit 2003 möglich. Wichtig sei es, dies noch in diesem Jahr zu tun.

Diese Empfehlung berücksichtigt die Freibeträge, wonach Erwerbslose ab 1. Januar 2005 für sich und für ihren Partner einen allgemeinen Vermögensfreibetrag von je 200 Euro pro Lebensjahr für „fürsorgeorientierte Leistung“ geltend machen können. Darüber hinaus stehen ihnen weitere 200 Euro Freibetrag pro Partner und Lebensjahr für „geldwerte Ansprüche“ zu, wenn diese eindeutig der Alterssicherung dienen. Dieser zusätzliche Freibetrag wird aber nur dann zugestanden, wenn vertraglich mit der Versicherung vereinbart wurde, dass der Arbeitslose oder sein Partner die Rücklage nicht vor dem Rentenalter versilbern können. ede