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Archiv-Artikel

Durchlässig nach unten

GEW attackiert neue Aufstiegsmöglichkeiten für Schüler in Niedersachsen

Von ksc

Hannover taz ■ „Durchlässigkeitsverordnung“ heißt sie und soll künftig für den leichteren Aufstieg von Haupt- und Realschülern in eine höhere Schulform sorgen. Die niedersächsische GEW meint auch, dass die am Dienstag von Kultusminister Bernd Busemann (CDU) vorgestellte Regelung die „Durchlässigkeit“ der Schulformen erhöhen wird – aber „die Durchlässigkeit nach unten“.

Das fürchtet zumindest der stellvertretende Vorsitzende der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft, Eberhard Brandt. Der in Niedersachsen erstmalig geplante Rechtsanspruch von Schülern auf einen Wechsel der Schulform sei „reine Augenwischerei“, betonte er. Die Landesregierung wolle nur „kaschieren, dass durch das neue Schulsystem die Schüler in ihren Entwicklungsmöglichkeiten eher gebremst werden“.

Busemanns Verordnung zum neuen Schulgesetz sieht vor, dass Haupt- und Realschüler bei einem Notendurchschnitt von mindestens 2,7 einen Rechtsanspruch auf einen Wechsel auf die nächsthöhere Schule haben. Hauptschüler können bei einem Schnitt von 2,0 automatisch auf das Gymnasium wechseln. Tatsächlich koppele Busemann durch die „begabungsgerechten Regelungen“ die Schulformen jedoch voneinander ab, sagte Brandt. Durch das Abitur nach zwölf Schuljahren, das ebenfalls neu eingeführt werden soll, werde „das Gymnasium zum Turbogymnasium“.

Am Ende der neunten Klasse hätten Gymnasiasten künftig den Wissensstand, den Realschüler erst nach der zehnten Klasse hätten. Brandt: „Wie soll ein Realschüler trotz Durchlässigkeitsverordnung da eine reale Chance haben zu wechseln?“ ksc