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Archiv-Artikel

Bus-Entführer erhielt auch Befehle vom Hund

Geiselnahme in Berlin ohne politisches Motiv. Gericht ordnet Einweisung des Angeklagten in Psychiatrie an

Die Entführung eines Linienbusses im April dieses Jahres in Berlin geschah offenbar aus einer geistigen Verwirrung heraus. Es war keine politisch motivierte Tat, das hat der Prozess gegen den 27-jährigen libanesischen Täter Nizar K. ergeben, der gestern vor dem Berliner Landgericht verhandelt wurde. Am Ende ordnete der Vorsitzende Richter die Unterbringung des Angeklagten in einer psychiatrischen Klinik an.

Zwar hatte K. dem Fahrer des entführten Busses ein Küchenmesser an die Kehle gehalten und den Abzug der israelischen Armee aus den Palästinensergebieten gefordert. In der Verhandlung gab der Angeklagte indes an, dies sei „eine Ausrede“ gewesen. Ein „innerer Zwang“ habe ihn dazu getrieben, mit einem Messer loszulaufen und den nächstbesten Bus zu entführen.

20 Minuten später war dieses Abenteuer vorbei. Neun Geiseln hatte Nizar K. in seiner Gewalt, als es dem Busfahrer gelang, die Polizei zu alarmieren. Nachdem der Entführer eine Familie mit drei Kindern freiwillig gehen ließ und sich nur noch vier Geiseln im Wagen befanden, stoppten Polizeibeamte den Bus. Als ein Spezialeinsatzkommando den Bus umstellte, gab der Geiselnehmer widerstandslos auf.

Die Tat war die dritte Busentführung in Deutschland innerhalb von 16 Tagen gewesen. Nur wenige Tage zuvor hatte ein 17-jähriger Libanese in Bremen einen Bus gekapert. Zwei Wochen zuvor hatte ein 46-jähriger Mann in Berlin nach einem Banküberfall einen Linienbus entführt. Nizar K. hat angegeben, nicht von diesen Fällen beeinflusst worden zu sein. „Ich war krank. Es lag nicht in meiner Hand“, erklärte der Angeklagte dem Richter.

Tatsächlich leidet Nizar K. schon lange unter einer schizophrenen Psychose. Er hat diverse Aufenthalte in psychiatrischen Krankenhäusern hinter sich. Manchmal meint er, in seinem Kopf Stimmen zu hören. Einmal soll ihm ein Hund Befehle erteilt haben. Vor der Tat hatte sich seine Situation verschlechtert. Mehrfach hatte er versucht, sich mit einer Rasierklinge das Leben zu nehmen. Medikamente nahm er nur unregelmäßig ein.

Nizar K. sei für sich und die Allgemeinheit gefährlich, sagte denn auch der psychiatrische Gutachter vor Gericht. Eine Aussage, die den Richter von der Schuldunfähigkeit des Angeklagten überzeugte. Er ordnete die psychiatrische Unterbringung von K. an. „Mit Medikamenten könnten die krankhaften Symptome zum Stillstand gebracht werden“, meinte der Gutachter, „allerdings erst nach einer sehr langen Behandlungsdauer.“ KIRSTEN KÜPPERS