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Archiv-Artikel

Innensenator gibt den Beamtenschreck

Polizisten, Feuerwehrleute oder Gefängniswärter sollen erst mit 65 Jahren in Ruhestand. Bisher war mit 60 Schluss

Für einen weiteren Teil der Berliner Beamten rückt der Ruhestand in die Ferne: Auch Streifenpolizisten, Feuerwehrleute oder Gefängniswärter sollen jetzt länger arbeiten. Innensenator Ehrhart Körting (SPD) will eine Gerechtigkeitslücke zu anderen Bereichen des öffentlichen Dienstes schließen, wo die Pensionsgrenze bereits seit langem bei 65 Jahren liegt. Der Gesetzentwurf soll Anfang 2005 in Kraft treten.

Die derzeitige Regelung, wonach Beamte im so genannten Vollzugsdienst schon mit 60 Jahren ihren Lebensabend antreten können, hält Körting nicht mehr für zeitgemäß. Die gesellschaftlichen Veränderungen in den vergangenen Jahrzehnten wie späterer Eintritt ins Berufsleben, höheres Lebensalter und größere Leistungsfähigkeit rechtfertigen aus seiner Sicht keine Unterschiede mehr. Warum soll ein Arzt in einem städtischen Krankenhaus bis 65 Jahre arbeiten, während ein Polizeibeamter mit ähnlich langer Ausbildung fünf Jahre früher in den Ruhestand gehen kann, fragt Körting.

Mit seinem Gesetzentwurf orientiert sich der Innensenator am Vorbild anderer Bundesländer, insbesondere von Rheinland-Pfalz. Danach werden differenzierte Lösungen angestrebt. „Wir verkennen nicht die besonderen Belastungen von Vollzugsbeamten“, betont Körting. Deshalb sind unterschiedliche Vorgaben für den mittleren, gehobenen und höheren Dienst sowie Ausnahmen geplant.

Die Reform spart Geld: Indem die Ansprüche auf Pensionen später fällig werden, kann der Haushalt entlastet werden. Derzeit muss der Senat rund 1,1 Milliarden Euro für die Ruhegelder der Beamten aufwenden.

Der Landeschef des Beamtenbundes, Joachim Jetschmann, kritisiert die Pläne. Er lehnt eine längere Lebensarbeitszeit im mittleren und gehobenen Dienst ab. Besonders für Ältere sei der Schicht- und Wechseldienst eine große Belastung. DDP