: Tempodrom: Sarrazin entlastet sich selbst
Der SPD-Finanzsenator erkennt in seinem Handeln keine Fehler und denkt nicht an Rücktritt. Die Staatsanwaltschaft aber sieht den Verdacht der Untreue in der Tempodrom-Affäre erhärtet und will möglicherweise Anzeige erstatten
In der Affäre um das Kulturprojekt Tempodrom hat Finanzsenator Thilo Sarrazin (SPD) die gegen ihn erhobenen Untreue-Vorwürfe zurückgewiesen. „Ich habe mich keines Rechtsbruchs schuldig gemacht“, sagte Sarrazin der Berliner Morgenpost. Die Zustimmung zu Finanzhilfen zum Bau des Tempodroms seien rechtlich einwandfrei gewesen.
Laut Staatsanwaltschaft haben Sarrazin, Exbausenator Peter Strieder und Wirtschaftsstaatssekretär Volkmar Strauch (beide SPD) mit der Zustimmung zu einem Sponsoring der landeseigenen Investitionsbank IBB in Höhe von 1,5 Millionen Euro (plus 240.000 Euro Umsatzsteuer) für die insolvenzgefährdete Stiftung Neues Tempodrom den Landeshaushalt geschädigt und sich so der Untreue schuldig gemacht (die taz berichtete).
Sarrazin verteidigte die damalige Entscheidung auch aus wirtschaftlicher Sicht: Schon 2002 hätte ein Konkurs des Tempodrom das bis heute positiv laufende Veranstaltungsgeschäft gefährdet. Das eingesetzte Geld der IBB habe letztlich die Möglichkeit eröffnet, das Tempodrom bis heute weiterzuführen.
Das sieht die Staatsanwaltschaft anders und will möglicherweise Anklage erheben. Die IBB war damals eine Abteilung der Landesbank Berlin, die Entscheidungen der Investitionsbank mussten durch deren Ausschuss genehmigt werden, in dem wiederum die drei Senatsvertreter saßen. Die hätten das Land geschädigt, argumentiert die Staatsanwaltschaft, weil die IBB ihr Sponsoring vom Bankbeitrag an den Landeshaushalt abziehen konnte.
Sarrazin erklärt auf die Frage, ob er von weitergehenden Problemen beim Tempodrom gewusst habe: „Es war mir zu dem Zeitpunkt nicht bekannt und konnte mir nach den vorliegenden Unterlagen nicht bekannt sein.“ Es habe eine Vorlage des Vorstandes für den IBB-Ausschuss gegeben, der diese Hilfe vorschlug. „Aus dieser Vorlage ergab sich schlüssig, dass diese Hilfe zweckmäßig ist und geeignet, den angestrebten Zweck zu erfüllen.“ Und weiter: „Auf dieser Basis habe ich im Umlaufverfahren zugestimmt und damit meine Pflichten gemäß Gesetz und Satzung erfüllt.“
Sarrazin ist überzeugt, dass der geeignete Zeitpunkt, das finanziell außer Kontrolle geratene Projekt zu bremsen, ohnehin verpasst worden sei. Das war seiner Meinung nach die Gewährung der 10,6 Millionen Euro Landesbürgschaft – vor seinem Amtsantritt. Sarrazin spricht davon, dass seine Behörde bereits zu diesem Zeitpunkt von weiteren Kostensteigerungen ausging. Es sei gut, findet Sarrazin, „für die finanzwirtschaftliche Hygiene in Berlin“, wenn einmal am Beispiel des Tempodroms exemplarisch beleuchtet werde, wie ein Ineinanderwirken von irregeleitetem gutem Willen, unklaren Zuständigkeiten und mangelhafter Kompetenz dem Land finanzieller Schaden zugefügt werde. AW