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Archiv-Artikel

Behörden müssen Gen-Felder zeigen

LUXEMBURG afp ■ Die Bürger haben Anspruch auf umfassende Informationen über Experimente mit gentechnisch veränderten Pflanzen, urteilte am Dienstag der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg. Danach müssen die Behörden insbesondere auch die genaue Lage des betroffenen Ackers angeben. (Az: C-552/07) Solche Angaben hatte 2004 ein Bürger im Elsass verlangt, die französischen Behörden gaben aber nur zum Teil Auskunft. Der EuGH unterstrich das Ziel des EU-Rechts, völlige Transparenz zu schaffen. Die Öffentlichkeit solle sich über mögliche Gefahren für die Umwelt und die menschliche Gesundheit informieren können.