: Kein Recht auf Teilzeit
Bundesarbeitsgericht weist Klage einer Erzieherin auf Teilzeitarbeit ab. Urteil: Betriebsabläufe würden gestört
ERFURT dpa ■ Eine Kindergarten-Erzieherin aus Niedersachsen ist am Dienstag mit ihrer Klage auf Teilzeitarbeit vor dem Bundesarbeitsgericht in Erfurt gescheitert. Der Arbeitszeitwunsch dürfe die betrieblichen Abläufe nicht wesentlich beeinträchtigen, begründete der Neunte Senat seine Entscheidung (Az. 9 AZR 542/02). Die Klägerin, die als Gruppenleiterin in einem heilpädagogischen Kindergarten arbeitet, wollte unter Berufung auf das so genannte Teilzeitbefristungsgesetz ihre wöchentliche Arbeitszeit verringern und die Arbeit nach ihrem Wunsch auf die Wochentage verteilen.
Ihr Arbeitgeber, die Lebenshilfe für Behinderte Gemeinnützige GmbH, hatte dies abgelehnt. Das Interesse der Kinder an einer täglichen kontinuierlichen Betreuung durch dasselbe Personal lasse die gewünschten Arbeitszeiten nicht zu, argumentierte das Unternehmen mit Erfolg.